AGB
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Allgemeinegeschäftbedienungen

ALLGEMEINE LIEFER- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für alle Aufträge, die unterbelichtet photography erhält. Sie gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von unterbelichtet photography, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden und gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend schriftlich widersprochen wird. 

1.2 Der Kunde verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.

1.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

1.4 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

1.5 Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle von unterbelichtet photography hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Videos, elektronische Bilddateien in digitalisierter Form, usw.).

1.6 Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an unterbelichtet photography als in vollem Umfang anerkannt. Der Kunde verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie von unterbelichtet photography ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich bestätigt werden.

 


2. Auftragsproduktionen

2.1 Soweit unterbelichtet photography Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese von unterbelichtet photography sofort anzuzeigen. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die unterbelichtet photography nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.

2.2 Unterbelichtet photography ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie auf Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.

2.3 Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch unterbelichtet photography ausgewählt.

2.4 Sind unterbelichtet photography innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

 


3. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital) / Urheberrecht

3.1 Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial. 

3.2 Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von unterbelichtet photography gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt und vermerkt dies vollständig und gut sichtbar bei Online-Nutzung auf Website und/oder auf Social Media Kanälen.

3.3 unterbelichtet photography tritt an den Kunden unter der aufschiebenden Bedingung der Leistung des vereinbarten Honorars das uneingeschränkte Nutzungsrecht an den Lichtbildern ab. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung des Honorars über.

3.4 Für den Fall des Übergangs der Nutzungsrechte gemäß Ziffer 3.1 gibt unterbelichtet photography an den Kunden die Bilddateien heraus.

3.5 Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum von unterbelichtet photography, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.

3.6 Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.

3.7 Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfangmitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

 

 

4. Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Stornierung

4.1 Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder als vereinbarte Pauschale ohne Umsatzsteuer gemäß § 19 UstG berechnet. Nebenkosten wie Reisekosten, Modelhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten etc. sind vom Kunden zu tragen. Die Anfahrt ist im vereinbarten Honorar enthalten. 

4.2 Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. unterbelichtet photography ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.

4.3 Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. 

4.4 Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.

4.5 Bei Aufträgen oder Bestellungen, die einen Wert von 500,00 € netto übersteigen, ist eine Anzahlung durch den Kunden in Höhe von 25 % des Auftragswertes zu leisten. Der Rechnungsbetrag ist in der Regel bar oder per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu bezahlen. 

4.6 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 21 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufforderung begleicht. Die Rechnung oder gleichwertige Zahlungsaufforderung gilt 3 Tage nach Aufgabe zur Post bzw. per Mail als zugegangen, wobei dem Kunden das Recht verbleibt, einen späteren Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung nachzuweisen.

4.7 Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von unterbelichtet photography. Eventuell zugesicherte Abtretungen an Bildrechten bleiben bei unterbelichtet photography bis zur vollständigen Zahlung des Honorars.

4.8 Eine Stornierung durch den Auftraggeber ist bis 3 Monate vor dem ersten Veranstaltungstermin möglich. Bei einer späteren Stornierung wird die Anzahlung einbehalten. Sollte der Auftragnehmer kurzfristig schwerwiegend erkranken, wird er sich bemühen für Ersatz zu sorgen, sofern ihm dies möglich ist. Sollte der schlimmste Fall eintreten und es ist nicht möglich einen Ersatz zu organisieren, wird dem Auftraggeber die Anzahlung erstattet. 

4.9 Der Kunde erkennt die Bildauffassung und Gestaltung von unterbelichtet photography mit Erteilung des Auftrages ausdrücklich an. Wünscht der Kunde während oder nach der Auftragsproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. unterbelichtet photography behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

 


5. Haftung

5.1 Für die Verletzung von Pflichten, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet unterbelichtet photography für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. unterbelichtet photography haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays oder Layout, Negativen, oder Daten haftet unterbelichtet photography – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Ersatzpflicht bei einem Verlust von Lichtbildern, auch Daten, beschränkt sich auf die Verfügungstellung von neuem Bilder- und Filmmaterial. Weitere Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.

5.2 Für den Fall technischer Defekte an Kameraequipment, Festplatten und sonstigen Speichermedien und im Fall des Ausfalles von Kamera- und/oder Lichttechnik, Defekten an der Fahrzeugtechnik beim Weg zum Auftragsort haftet unterbelichtet photography lediglich im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung wird der Höhe nach auf das vereinbarte Honorar begrenzt.

5.3 Die Zusendung und Rücksendung von Datenträgern, Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Gefahr des Kunden. Der Kunde kann bestimmen, wie oder durch wen die Rücksendung erfolgt.

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